Allgemeine Geschäftsbedingungen der cms constructive media service gmbh
-Stand: April 2006-
§ 1 Allgemeines
- Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CMS und seinen Kunden und werden durch Auftragserteilung als verbindlich anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende und entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden verlieren ihre Gültigkeit.
- Abweichende Absprachen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von CMS ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
- Als bindendes Angebot des Kunden, wird die Bestellung von Waren aus dem aktuellen Lieferprogramm von CMS angesehen. CMS kann dieses Angebot annehmen, indem eine Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots zugesandt wird oder wahlweise dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieses Zeitrahmens die bestellte Ware zugesandt wird.
- CMS kann nicht zum Liefern von Waren verpflichtet werden, die nicht mehr im Lager vorrätig sind, auch dann nicht wenn diese eventuell noch in den Angebotslisten von CMS aufgeführt sind.
§ 3 Preise
- Alle Preise sind in EURO ( € ) ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
- Als Bestandteil der Rechnung und jeweils separat ausgewiesen werden die jeweils aktuellen, gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuersätze.
- Alle Lieferungen erfolgen zu den am Lieferungsdatum gültigen Listenpreisen von CMS, wobei Änderungen aber jederzeit ausdrücklich vorbehalten sind. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Lieferungen zu Nettopreisen oder im Rahmen einer Sonderaktion.
§ 4 Versand, Lieferung und Kosten
- Die bestellte Ware wird von CMS fachgerecht verpackt und wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden umgehend einem von CMS bestimmten Transportunternehmen zur Sendung an diesen übergeben. CMS haftet nicht für Schäden die nach der Übergabe an das Transportunternehmen entstehen. Teillieferungen sind zulässig, außer wenn weitere Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen werden. Bei diesen Teillieferungen fallen keine Versandkostenanteile an.
- CMS behält sich vor, bei Auftreten eines Zahlungsrückstandes des Bestellers für vorherige Lieferungen durch CMS, bearbeitete Bestellungen zurückzuhalten bzw. Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern, bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnungen.
Bei Neukunden erfolgen die drei ersten Lieferungen jeweils nur per Nachnahme. - Ab einem Auftragswert von 50,- EURO erfolgt die Lieferung frei Haus. Darunter berechnet CMS drei EURO ( 3,00 ) Bearbeitungskosten. Pro Nachnahmesendung wird eine Kostenpauschale berechnet, die jeweils zwei EURO und fünfundsiebzig Cent (2,75) beträgt.
§ 5 Zahlung und Verzug
- Das Lastschriftenverfahren ist die bevorzugte Zahlungsweise. Zahlungen sind ausschließlich an die CMS GmbH zu richten. Die Warenrechnungen der CMS GmbH sind nach vierzehn (14) Tagen fällig, eine Skonto von zwei Prozent (2%) wird bei Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen gewährt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Eingang bzw. die Gutschrift auf einem der Geschäftskonten der CMS von belang. Ein Anspruch auf Abzug von Skonto besteht nur, wenn der Besteller sich nicht mit anderen Zahlungen im Verzug befindet. Es folgt eine Skontierung von Gutschriftbeträgen wenn eine Skontierung der Rechnungsbeträge vorliegt.
- Der Kunde gerät nach Ablauf des jeweiligen Zahlungszieles in Zahlungsverzug. Das Zahlungsziel ist auf der Rechnung aufgedruckt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
- Wenn ein Zahlungsverzug des Bestellers vorliegt, er seine Zahlungen ganz einstellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, so sind alle noch offenen Forderungen seitens CMS sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist CMS auch ohne ausdrückliche Mahnung dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent (8%) p.a. über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. CMS ist berechtigt einen höherer Verzugsschaden geltend zu machen, der nachweislichen für die CMS GmbH entstanden ist. Vom Kunden sind anfallende Mahngebühren sowie Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen.
§ 6 Reklamationen; Retouren und Rücksendungen
- Wenn Reklamationen wegen offensichtlicher Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen vorliegen, können diese nur zuerkannt werden, wenn sie im Rahmen von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Sendungen beim Kunden schriftlich bei CMS eingehen. Beizufügen ist bei jeder Reklamation, die Rechnung und der Lieferschein.
Andernfalls wird der Lieferinhalt als mit dem Lieferschein übereinstimmend angesehen und frei von erkennbaren Mängeln betrachtet. Entdeckungen von zunächst nicht erkennbare Mängeln sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für diese gilt eine Rügefrist von einem Jahr als Ausschlussfrist nach Lieferung der Ware. - Retouren des Kunden aufgrund von Fehldispositionen sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht mit dem Kunden eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Schriftlich vereinbarte Retouren werden dem Kunden zum jeweils aktuell gültigen Listenpreis baldmöglichst gutgeschrieben, abzüglich etwaig zugesprochener Nachlässe. Bei Retouren aus Sonderpreisaktionen gilt der jeweilige Preis des Artikels zu Zeitpunkt der Lieferung.
- Rücksendungen (Reklamationen oder Retouren) müssen in jedem Fall mit entsprechendem gültigen Retourenaufkleber der CMS GmbH versehen sein. Alle Rücksendungen an die CMS GmbH dürfen nur frei Haus und nur das, Waren- und Versandlager der CMS erfolgen. Zurückgenommen werden nur freigemacht Sendungen bzw. Sendungen mit Aufkleber. Darüber hinaus gilt, für sämtliche Retournierungen, die Allgemeine Retourenregelung von CMS in der jeweils aktuellsten Fassung.
- Ware die zurückgesendete wird muss, sofern sich die Reklamation nicht auf diesem Zustand beruft, in einem verkaufsfähigen Zustand sein. Bei unsachgemäß gelieferter bzw. beschädigter Ware behält sich CMS ausdrücklich das Recht vor entsprechende Abzüge am Gutschriftenvertrag vorzunehmen; Beschädigungen an der Verpackungen inbegriffen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt CMS- Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller von CMS, aufgrund der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zustehenden Ansprüchen gegen den jeweiligen Kunden, inklusive Mehrwertsteuer, Versandkostenanteil, Kostenpauschale und etwaiger Verzugszinsen. Der Kunde ist berechtigt im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf die Waren weiter zu verkaufen und muss die von CMS gelieferten Waren mit kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Vorher tritt der Kunde im Gegenzug alle Forderungen in Höhe des Rechnungsabschlages (einschließlich entsprechender Mehrwertsteuer) an CMS ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Abtretung wird bereits jetzt von CMS angenommen. Der Kunde hat aber auch nach der erfolgten Forderungsabtretung an CMS eine Ermächtigung zur Einziehung, der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderung.
- Es gilt weiterhin der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware für sämtliche Forderungen, die CMS aus den laufenden und den noch offen Geschäftsbeziehungen hat (Kontokorrentvorbehalt), wenn der Kunde den Regelungen des Handelsgesetzbuches unterliegt. Auf Verlangen des Kunden verzichtet CMS auf den Eigentumsvorbehalt aus einer Warenlieferung, unter der Bedingung, dass der Kunde sämtliche mit der Lieferung in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und eine angemessene Sicherung für die üblichen Bedingungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung besteht. Des weiteren verpflichtet sich CMS, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Bedingungen nicht nur kurzfristig um mehr als zehn Prozent (10%) übersteigt.
- Solange der Eigentumsvorbehalt an der Ware besteht, ist jede, die Sicherung beeinträchtigende Überlassung der gelieferten Ware durch den Kunden, wie die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, außer die des Weiterverkaufes im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf, unzulässig. Der Besteller hat in dem Fall, dass unter Eigentumsvorbehalt von CMS gelieferte Waren oder an CMS abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, den Vollstreckungsbeamten oder der Sicherungssession von dem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zusetzen und CMS unverzüglich zu informieren, unter Mitteilung des Pfändungs- und Beschlagnahmungsprotokolls. Der Kunde ist somit verpflichtet, in diesen Fällen die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung der Beschlagnahmung oder Pfändung zu begleichen.
- Der Kunde hat auf Verlangen CMS unverzüglich Zugriff zu den noch vorhandenen, im Vorbehaltseigentum von CMS befindenden Wahren zu gewähren und CMS alle erforderlichen Auskünfte zu deren eigenen Einzug der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden Forderungen zu machen, wenn er in Zahlungsverzug kommt, seine Zahlungen ganz einstellt, wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder kommt er in sonst einer Art und Weise seinen vertraglichen Pflichten nicht nach.
§ 8 Vermietung, Verleih und Vervielfältigung von Tonträgern der CMS GmbH
Untersagt ist Vermietung, Verleih oder ähnliche Geschäfte (z.B. Verkauf mit Rückgaberecht) sowie eine Vervielfältigung der von CMS gelieferten Tonträger, es sei denn diese wurden ausdrücklich und in schriftlicher Form von CMS gestattet, oder das Urheberrecht gestattet es ausdrücklich. Für jegliche Überspielungen auf Tonband, Folien und andere Tonträger oder Einspeisungen in jedwede elektronische Datenbanken und –netze gilt das selbe.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
- Wenn einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig oder teilweise gerichtlich für ungültig befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen.
- Das deutsche Recht findet Anwendung für die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen CMS und seinen Kunden.
- Der Besteller erklärt sein Einverständnis, dass personen- und/oder firmenbezogenen Daten an die Kreditversicherung von CMS weitergeleitet werden.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtstand
Der jeweilige der Ort Lieferung gilt als Erfüllungsort. Sofern nicht zwingend eine andere Zuständigkeit gegeben ist gilt als Gerichtsstand, der Geschäftssitz der Firma CMS in Öhringen.
Allgemeine Retourenregelung der CMS GmbH
-Stand: April 2006-
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Retouren die durch Fehldispositionen entstehen. Sofern eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung mit CMS und dem jeweiligen Kunden über die Zulässigkeit von Retouren besteht, gilt diese Regelung zusätzlich zu den gesonderten und anderweitig getroffenen Vereinbarungen.
- Antragstellung
Bei CMS sind Retouren vom Kunden schriftlich zu beantragen. Hierzu genügt eine Übermittlung einer Exceldatei mit den zur Retournierung vorgesehenen Artikeln, via Phononet oder per E-Mail.
(a) die Kundennummer
(b) die 8- stellige Artikelnummer
(c) der jeweilige Interpret
(d) der jeweilige Titel
(e) die betreffende Stückzahl
(f) der Retourengrund
- Nicht Retournierfähige Artikel
Auf jeden Fall sind die folgenden Artikel von der Retournierung ausgeschlossen:
2.1. Vinylartikel
2.2. Importartikel (aus dem 500er und 700er Artikelnummerbereich)
2.3. Artikel, deren Retourenfrist abgelaufen ist und in der monatlichen Streichliste aufgeführt sind
2.4. Limitierte Artikel (sind dadurch zuerkennen. Dass sie durch eine „9“ an der vierten Stelle der Artikelnummer gekennzeichnet)



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